Unter Behandlungspflege versteht man Leistungen wie z.B.
- Richten und Verabreichen von Medikamenten
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Injektionen s.c. (z.B. Insulin)
- Blutzucker messen
- häusliche Unterstützungspflege nach Krankenhausaufenthalt
- Wundversorgung
Die Leistungen erfolgen gegen ärztliche Verordnung, ein Pflegegrad ist nicht erforderlich.