Die grundpflegerischen Maßnahmen nach SGB XI sind im niedersächsischen Leistungskomplexkatalog zusammengefaßt und werden mit der Pflegeversicherung abgerechnet.
Beispiele solcher Leistungen sind:
- der Körperpflege wie Waschen, Anziehen
- Unterstützung der Mobilität wie Begleitung bei Aktivitäten
- Hilfen bei der Nahrungsaufnahme