Wenn pflegende Angehörige verhindert sind, besteht die Möglichkeit, zusätzlich Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. Hierbei handelt es sich um eine Antragsleistung.
Wenn pflegende Angehörige verhindert sind, besteht die Möglichkeit, zusätzlich Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. Hierbei handelt es sich um eine Antragsleistung.