Wir bieten individuell auf unsere Kunden zugeschnittene Leistungen im Rahmen unserer ambulanten Pflege an. In einem Gespräch wird gemeinsam ein Plan für die tägliche Unterstützung entwickelt.

Unsere Leistungen im Überblick:

Grundpflege

Die grundpflegerischen Maßnahmen sind im niedersächsischen Leistungskomplexkatalog (nach SGB XI) zusammengefasst und werden mit der Pflegeversicherung abgerechnet. 

Mögliche Leistungen sind beispielsweise:

  • Körperpflege (z.B. waschen und anziehen)
  • Unterstützung der Mobilität (z.B. Begleitung bei Aktivitäten)
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

Wir legen mit Ihnen zusammen einen auf Sie zugeschnittenen individuellen Plan fest, wie wir die Unterstützung täglich gestalten können.

Behandlungspflege

Die Leistungen der Behandlungspflege erfolgen auf ärztliche Verordnung. Ein Pflegegrad ist nicht erforderlich.

Mögliche Leistungen sind beispielsweise:

  • Verabreichung von Medikamenten
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Injektionen s.c. (z.B. Insulin)
  • Blutzuckermessung
  • Häusliche Unterstützungspflege nach Krankenhausaufenthalt
  • Wundversorgung

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Betreuungs- und Entlastungsleistungen werden monatlich mit bis zu 125 Euro durch die Pflegekassen getragen, sofern ein Pflegegrad besteht. Das Hilfsangebot beinhaltet regelmäßige, immer wiederkehrende haushaltsnahe Tätigkeiten, wie z.B. Einkaufen, Reinigen der Wohnung, Begleitung- und Betreuungsleistungen.

Verhinderungspflege

Wenn pflegende Angehörige verhindert sind, besteht die Möglichkeit, Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. Hierbei handelt es sich um eine Antragsleistung. 

Unterstützungspflege nach Krankenhausaufenthalt

Nach plötzlicher Erkrankung oder einem operativen Eingriff findet eine Versorgung durch uns statt, auch ohne Einstufung in einen Pflegegrad.

Beratungen und Schulungen

Wir sind Spezialisten im Bereich der Pflege und kennen die Details. Gerne geben wir unser Wissen als erfahrener, zuverlässiger Partner an Sie weiter. Manchmal tritt Pflegebedürftigkeit plötzlich auf und die Betroffenen und Angehörigen stehen einer vollkommen unbekannten, neuen Situation gegenüber. Auch in diesen Fällen beraten wir Sie kurzfristig und umfassend.

Beispiele für unsere Beratungen und Schulungen:

Begleitung Pflegeeinstufung

Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung einer Einstufung in die Pflegeversicherung. Dabei begleiten wir Sie von A bis Z. Wir unterstützen Sie beim Ausfüllen der Anträge, helfen Ihnen bei auftauchenden Fragen und begleiten Sie bis zur Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung.

Beratungsgespräche bei Pflegegeldempfang (§37.3 SGB XI)

Wenn Sie Pflegegeld statt Sachleistungen beziehen, sind regelmäßige Beratungen durch die Pflegekassen vorgeschrieben (nach §37.3 SGB XI). Diese führen wird gerne durch.

Pflegeberatung (§ 7a SGB XI)

Jeder Pflegebedürftige in Deutschland hat einen Anspruch auf individuelle Pflegeberatung durch die Pflegekassen. Auf Wunsch wird der individuelle Hilfebedarf ermittelt, bei der Auswahl und Zusammenstellung von Leistungen beraten oder einer individueller Versorgungsplan erstellt. Gerne führen wir die Beratung auf Anfrage bei Ihnen zu Hause durch.

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